Wie werde ich
Pilot
Ausbildung zum Berufshubschrauberführer
Heli Transair und die DVH-Flugschule als erfahrene
Ausbilder
Helikopter-Spezialist Heli Transair mit Sitz im Rhein-Main-Gebiet am
Flugplatz Egelsbach bietet seit über 15 Jahren Dienstleistungen
rund um den Hubschrauber aus einer Hand an. Seit der Übernahme
der DVH-Flugschule in Hamburg und Berlin kann innerhalb des Unternehmensverbundes
sowohl zum Privat- und Berufshubschrauberpiloten als auch Privat-, Berufs-
und Verkehrspiloten ausgebildet werden. Der Erwerb der Berufshubschrauber-piloten-Lizenz
(CPL-H) dauert 18 bis 24 Monate und kostet je nach Ausbildungsvariante
zwischen 28.000 (für Inhaber aller Voraussetzungen) und 70.000
Euro, wenn man ohne Vorkenntnisse mit der Ausbildung beginnt.
Kooperationsvertrag mit der ADAC-Luftrettung
Seit April 2003 hat die Unternehmensgruppe Heli Transair/DVH-Flugschule
einen Kooperationsvertrag mit der ADAC-Luftrettung GmbH. Dies bedeutet
für die erfolgreichen Absolventen der Ausbildung zum Berufshubschrauberpiloten,
dass sie die Möglichkeit haben, beim ADAC unter Vertrag genommen
zu werden. Der ADAC hat sich zu diesem Modell entschlossen, da hiermit
die langfristige Personalplanung sowie die Qualitätssicherung der
Piloten durch das Beobachten der Schüler während der Ausbildung
gewährleistet ist. Zum ADAC besteht eine langjährige persönliche
Beziehung, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Ausbildung
garantiert. Angehende Berufshubschrauberpiloten, die sich für das
ADAC-Netzwerk qualifizieren möchten, werden fortlaufend vom ADAC
begleitet und überprüft, so dass frühzeitig die Befähigung
für den Luftrettungsdienst festgestellt werden kann. Der permanente
Kontakt während der Ausbildung ermöglicht darüber hinaus
den Aufbau guter Beziehungen zum potenziellen Arbeitgeber. Wer Hubschrauberpilot
beim ADAC werden will, muss bei Aufnahme in die Flugschule einen Vertrag
über das kontinuierliche Einsichtsrecht durch den ADAC während
der Ausbildungsdauer unterschreiben.
Voraussetzungen
Das Mindestalter bei Ausbildungsbeginn ist 17, bei Ablegen der Prüfung
muss das 18. Lebensjahr vollendet sein. Ein Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
der Klasse 1 und eine Ausbildung in Erster Hilfe sind erforderlich.
Ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Erklärung über
schwebende Strafverfahren und eine Auskunft aus dem Flensburger Verkehrszentralregister
müssen vorgelegt werden. Darüber hinaus wird ein Funksprechzeugnis
in englischer Sprache (BZF I) verlangt, das im Verlauf der Ausbildung
erworben wird. Zwei gleiche Passbilder und eine amtlich beglaubigte
Kopie der Geburtsurkunde oder des Personalausweises sind einzureichen.
Der Weg zum Berufshubschrauberführer in sechs Phasen
Die Ausbildung ist in mehrere Abschnitte unterteilt, für die sich
der ADAC jederzeit ein Einsichtsrecht herausnimmt und eigene Checkflüge
bei den angehenden Piloten durchführt. Flugschüler ohne Vorkenntnisse
sowie Quereinsteiger können sich für die Berufshubschrauberpiloten-Lizenz
qualifizieren, deren Erwerb in den folgenden sechs Phasen beschrieben
wird.
Phase I: Eingangstest
Allgemeinwissen, technisch-mathematische Fragen sowie logisches und
räumliches Denken werden in einem Eingangstest abgefragt. Dies
ist die Grundvoraussetzung, um sich für den Erwerb der Hubschrauberpiloten-Lizenz
zu qualifizieren. Der Test wird entweder vor Beginn der Ausbildung oder
während der ersten Ausbildungswochen absolviert. Das Bestehen ermöglicht
dem Flugschüler, der sich für den ADAC qualifizieren möchte,
sich bei der Flugschule zum Berufshubschrauberführer ausbilden
zu lassen. Wer sich nur für die Ausbildung zum Privathubschrauberpiloten
(PPL-H) interessiert, benötigt diesen Test nicht.
Phase II: Privathubschrauberpiloten-Lizenz (PPL-H) inklusive CVFR
Eine theoretische Ausbildung in neun Fächern (Luftrecht, allgemeine
Luftfahrzeugkenntnisse, Flugleistung, Menschliches Leistungsvermögen,
Meteorologie, Navigation, betriebliche Verfahren, Aerodynamik und Sprechfunkverkehr)
sowie praktisches Training in 45 Flugstunden sind erforderlich, um die
Lizenz zum Privathubschrauberpiloten zu erwerben. Die Prüfung erfolgt
in allen neun Theoriefächern. Wer sich für den Einstieg in
die ADAC Luftrettung interessiert, wird zusätzlich einen Checkflug
mit einem Piloten des ADAC absolvieren.
Flugerfahrung am Ende der Phase II: ca. 45 Stunden
Phase III: Vorbereitungsphase zur Ausbildung zum Berufshubschrauberpiloten
In dieser Phase sammelt der Flugschüler weitere Erfahrung in der
Ausbildung zum verantwortlichen Luftfahrzeugpiloten. Kenntnisse in Mathematik
und Physik werden bei einem neutralen Prüfer vorgewiesen. Die Testergebnisse
werden wie in Phase II vom ADAC eingesehen, wenn der Prüfling sich
für den ADAC qualifizieren möchte. Zum Bestehen des Tests
wird keine praktische Prüfung verlangt, es wird jedoch empfohlen,
Theorie mit praktischer Flugerfahrung zu kombinieren.
(Empfohlene) Flugerfahrung am Ende der Phase III: ca. 80 Stunden
Phase IV: Test bei der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und
Raumfahrt (DLR)
Der dreitägige Berufseignungstest des ADAC bei der DLR in Hamburg
verlangt u.a. Intelligenz- und Persönlichkeitstests sowie ein Assessment-Center
mit abschließendem Interview. Dieser Test ist absolute Voraussetzung
für alle ADAC-Bewerber, nach dessen Ausgang der ADAC eine Eignungsfeststellung
für die Luftrettung abgibt. Bei positiver Bewertung erfolgt der
Schritt in die nächste Phase.
(Empfohlene) Flugerfahrung am Ende der Phase IV: ca. 120 Stunden
Phase V: Ausbildung zum Berufshubschrauberpiloten
Weitere praktische Flugstunden müssen absolviert werden, so dass
155 Flugstunden erreicht werden. Danach findet nach Teilnahme an modularem
Unterricht mit insgesamt 500 Theorie-Stunden die Prüfung in neun
Fächern statt. Die Phase V stellt den Beginn der Ausbildung zum
Berufshubschrauberpiloten dar. Kenntnisse über das menschliche
Leistungsvermögen (bzw. HPL - Human Performance and Limitations)
wird in der Luftfahrt eine besondere Bedeutung beigemessen. HPL verlangt
deshalb nicht nur fachliches Wissen, sondern auch psychologische Kenntnisse,
die eine entsprechende Einstellungs- und Verhaltensoptimierung bewirken
sollen. Durch die Unterrichtung in dem Fach HPL soll das grundlegende
Verständnis für physiologische und psychologische Zusammenhänge
erreicht werden. Den Abschluss bildet der HPL-Test, der am Standort
Egelsbach durchgeführt wird. Nach weiteren 15 Flugstunden, die
für Nachtflug (und CVFR für PPL-E Altlizenz-Inhaber) benötigt
werden, findet eine praktische Prüfung statt. Nach erfolgreich
bestandenen Prüfungen spricht der ADAC seine Empfehlung für
den Flugschüler aus, der nach Bestehen der Abschlussprüfung
beim Luftfahrtbundesamt in Phase VI für die Luftrettung qualifiziert
ist.
Flugerfahrung am Ende der Phase V: ca. 185 Stunden
Phase VI: Abschlussprüfung beim Luftfahrtbundesamt (LBA)
Die offizielle Abschlussprüfung beim LBA erfordert 185 Flugstunden.
Bei dieser Prüfung werden dieselben neun Theoriefächer wie
in Phase V abgefragt. Das Bestehen der Prüfung ist die Voraussetzung,
um vom ADAC in der Luftrettung eingesetzt zu werden. Mit dem Absolvieren
der LBA-Prüfung erhält der Hubschrauberpilot die Bezeichnung
Commercial Pilot License – Helicopter bzw. CPL(H).
Flugerfahrung am Ende der Phase VI: ca. 188 Stunden
Der Weg zum Berufshubschrauberpiloten beim ADAC nach der LBA-Prüfung
Um in die ADAC Luftrettung GmbH aufgenommen zu werden, sind nach den
europäischen Vorschriften der Helicopter Emergency Medical Service
(HEMS) mindestens 500 Flugstunden erforderlich. Erst dann darf man als
Co-Pilot beim ADAC bzw. dem ADAC-Netzwerk, wozu z. B. der holländische
ANWB bzw. der österreichische ÖAMTC gehören, eingesetzt
werden. Zum alleinverantwortlichen Piloten wird man nach Absolvierung
von ca. 1.500 Flugstunden. Es gibt drei Wege, um beim ADAC als Co-Pilot
einzusteigen:
1. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung kann die direkte Aufnahme
in den ADAC erfolgen, sofern die erforderlichen 500 Flugstunden als
Voraussetzung für den Co-Piloten absolviert wurden.
2. Fehlen dem Bewerber für den ADAC nach seiner Ausbildung Flugstunden,
so ist es grundsätzlich möglich, bei Heli Transair im In-
und Ausland als Pilot zu fliegen, sofern Heli Transair eine Stelle zur
Verfügung stellen kann.
3. Nach der LBA-Prüfung sammeln die Absolventen Flugstunden im
freien Markt. Nach Erreichen von 500 Flugstunden erfüllen sie die
Voraussetzung, um beim ADAC als Co-Piloten eingesetzt zu werden.
Möglichkeit des Vorziehens der theoretischen Prüfungen
Die Unternehmensgruppe (Heli Transair/DVH) empfiehlt, die theoretischen
Prüfungen (Eingangstest, Mathematik/Physik-Test und DLR) zu den
oben angegebenen Zeitpunkten zu absolvieren. Alternativ besteht jedoch
die Möglichkeit, sich allen drei Prüfungen zu unterziehen,
bevor die praktische Ausbildung mit Flugstunden beginnt. Der Vorteil
des Vorziehens der Prüfungen besteht darin, dass keine finanziellen
Ausgaben für Flugstunden entstehen, ohne dass die maßgeblichen
Voraussetzungen zum Bestehen der Abschlussprüfung erfüllt
sind. Nachteilig wirkt sich jedoch die Tatsache aus, dass die begleitende
praktische Ausbildung fehlt, die ein grundlegendes Verständnis
für die Fliegerei mit sich bringt. Die Unternehmensgruppe (Heli
Transair/DVH) spricht sich daher für den oben beschriebenen Ablauf
in sechs Phasen aus, der ein ausgeglichenes Verhältnis von Theorie-
und Praxisausbildung gewährleistet.
Abkürzungen
CPL(H) Commercial Pilot License (Helicopter)
CVFR Controlled Visual Flight Rules
DLR Deutsche Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt
HEMS Helicopter Emergency Medical Service
HPL Human Performance and Limitations
PPL-E alte Bezeichnung für Private Pilot License - Helicopter
PPL-H Private Pilot License - Helicopter